Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
1.1. Zwischen dem Hundehalter, der sein Tier in Betreuung gibt, und dem HundeHaus Hemmingen wird ein Vertrag geschlossen. Bestandteil jedes Betreuungsvertrages sind die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vor Abschluß jedes Betreuungsvertrages weist das HundeHaus Hemmingen jeden Tierhalter ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Jeder Hundehalter, der mit dem HundeHaus Hemmingen einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.2. Der Hundebesitzer versichert, dass er der Eigentümer des Hundes ist.
1.3. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Hundebetreuungsverträge. Mündliche Vereinbarungen, die von uns eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten, sind nur bindend, wenn sie von uns auch schriftlich bestätigt werden.
1.4. Die Betreuung kann ausschließlich für Hunde, die sozialverträglich sind und ein freundliches Wesen gegenüber fremden Menschen haben, übernommen werden. Der Besitzer bestätigt, dass sein Hund keine Gefahr für den Menschen darstellt.
1.5. Wir sehen uns nicht verpflichtet die Besitzverhältnisse des Hundes zu klären. Daher verlassen wir uns auf die Angaben des Besitzers und die im Betreuungsvertrag gemachten Angaben. Der Hundeeigentümer bestätigt alle Angaben bezüglich seine Hundes wahrheitsgemäß und vollständig gemacht zu haben.
1.6. Der Besitzer erklärt, dass alle Angaben über Besonderheiten des Hundes, insbesondere die Medikamentenvergabe und spezielle Fütterung vollständig angegeben zu haben. Das HundeHaus Hemmingen übernimmt keine Verantwortung für auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall des Hundes, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
1.7. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund sich auf dem eingezäunten Gelände des HundeHauses Hemmingen ohne Leine bewegen darf, z.T. auch ohne Aufsicht und übernimmt alle damit verbundenen Risiken. Der Hundehalter wird darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Hundebetreuung gegeben wird. Dies bezieht sich ausdrücklich auf die anderen im HundeHaus Hemmingen anwesenden Hunde, bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Folgen. Sollte ein Hund ohne Verschulden des Hundebetreuers versterben, ist eine Haftung des Hundebetreuers ausgeschlossen.
1.8.
Das HundeHaus Hemmingen besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung unter der jedoch, die unter 1.7. genannten Fälle nicht eingeschlossen sind, es sei denn, dass das Verschulden grob vorsätzlich oder grob fahrlässig ist.
1.9.
Für Schäden an der Einrichtung des HundeHauses Hemmingen, die durch den zu betreuenden Hund des Tierhalters, während seines Aufenthaltes im HundeHaus Hemmingen entstehen, übernimmt der Hundehalter die notwendigen Reparaturkosten.
§2 Betreuungsvertrag/Aufnahmebedingungen
2.1. Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung seines Tieres im HundeHaus Hemmingen in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine Besichtigung der Räumlichkeiten/Geländes des HundeHauses Hemmingen, durch den Hundehalter, ist ausdrücklich erwünscht.
2.2. Das HundeHaus Hemmingen verpflichtet sich, den zu betreuenden Hund nach dem Tierschutzgesetz artgerecht zu halten, für reichlich Auslauf zu sorgen, zu beschäftigen und zu betreuen.
2.3. Der Hundehalter wird unverzüglich benachrichtigt, wenn bei dem zu betreuendem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten, oder der Hund bei der Eingewöhnung Probleme zeigt, die das gewöhnliche Maß überschreiten. Für den Zeitraum der Betreuung, verpflichtet sich der Hundehalter dem HundeHaus Hemmingen, seinen Aufenthaltsort und seine Telefonnummer bekannt zu geben, so dass das Hundehaus Hemmingen ihn kurzfristig erreichen kann.
2.4. Jede Erkrankung oder der Verdacht auf eine Krankheit, des in die Betreuung zu gebenden Hundes ist dem HundeHaus Hemmingen ausdrücklich mitzuteilen. Das HundeHaus Hemmingen übernimmt keine Haftung für Erkrankungen des Hundes und deren Folgen.
2.5. Der Hundehalter belegt mit der Vorlage des Impfpasses und der Kopie der Versicherungspolice, dass der zu betreuende Hund eine gültige Hapftplichtversicherung besitzt und einen gültigen, gesetzlichen nachfolgend genannten Impfschutz hat.
§ 3 Reservierung, Stornierung
Die Reservierung eines Aufenthaltes im HundeHaus Hemmingen (länger als 3 Tage) wird erst dann verbindlich, wenn mindestens vier Wochen vor dem Buchungsdatum, der Gesamtbetrag bezahlt ist. Sollte die Zahlung im genannten Zeitraum nicht eingehen, ist das HundeHaus Hemmingen nicht verpflichtet den gebuchten Platz freizuhalten.
Bei Stornierungen seitens des Kunden kann das HundeHaus Hemmingen die nachstehenden Pauschalen dem Kunden berechnen:
Stornierungen bis einschließlich 31 Tage vor Anreisetag erfolgen kostenfrei. Bei Stornierungen zwischen einschließlich dem 30. Tag und dem 15. Tag vor der Anreise, werden 30% der reservierten Leistung berechnet. Erfolgt eine Stornierungen zwischen dem 14. Tag bis eine Woche vordem Buchungsdatum werden 50% als Reservierungsentschädigung berechnet. Wird der gebuchte Termin innerhalb von 7 Tagen vor Beginn abgesagt, fallen 100% des Gesamtbetrages als Stornierungsgebühr an.
In den Schulferien und über Feiertage getätigte Buchungen können nicht storniert werden. In diesem Fall ist das HundeHaus Hemmingen berechtigt den gesammten fälligen Betrag in Rechnung zu stellen.
§ 4 Film- und Tonaufnahmen
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Hundes, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden -gleich
zu welchem Zweck-. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
§ 5 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, oder aus anderen Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Vertrages
hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, ungültige oder unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten
Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ungültigen Regelung gerecht werden.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.